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Jonas Gradl
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G&H Lüftungstechnik

Reinigung und Desinfektion von RLT-Anlagen – wann reicht Reinigen, wann muss desinfiziert werden?

Raumlufttechnische Anlagen laufen in vielen Gebäuden im Dauerbetrieb – in Büros, Praxen, Hotels, Wohnanlagen mit zentraler Lüftung. Mit der Zeit sammelt sich im Inneren, was die Luft mitbringt: Staub, Pollen, Feuchtigkeit, organische Partikel. Solange die Anlage trocken bleibt, ist das vor allem ein Reinigungsthema. Kommt Feuchtigkeit dazu, wird daraus schnell ein Hygieneproblem – denn feuchte Ablagerungen sind ein Nährboden für Bakterien, Schimmelpilze und im schlimmsten Fall Legionellen.

Deshalb unterscheiden wir zwei Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden: Reinigung und Desinfektion.

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Reinigung: die Basis

Die Reinigung entfernt die Ablagerungen mechanisch – aus dem Zentralgerät, den Kanälen, den Auslässen. Wir arbeiten mit rotierenden Bürstensystemen und Unterdruckabsaugung, sodass der gelöste Schmutz direkt abgesaugt wird und nicht in die Räume gelangt. Bei längeren Kanalstrecken prüfen wir den Zustand vorher per Kamera und setzen bei Bedarf Revisionsöffnungen, damit wir jeden Abschnitt erreichen.

Eine saubere Anlage ist die Voraussetzung für alles Weitere. Desinfizieren ohne vorherige Reinigung bringt nichts – das Desinfektionsmittel erreicht die Oberflächen unter den Ablagerungen gar nicht.

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Desinfektion: wenn Reinigen nicht reicht

Eine Desinfektion ist dann angezeigt, wenn mikrobielles Wachstum nachgewiesen oder naheliegend ist. Typische Fälle: sichtbarer Schimmelbefall im Gerät oder Kanal, auffällige Ergebnisse bei der Hygieneinspektion nach VDI 6022, ein Wasserschaden im Bereich der Anlage, verkeimte Kondensatwannen oder Befeuchter. Auch nach längerem Stillstand einer Anlage kann eine Desinfektion sinnvoll sein, bevor sie wieder ans Netz geht.

Wir setzen dafür geprüfte, für RLT-Anlagen zugelassene Desinfektionsmittel ein und bringen sie je nach Situation per Wisch- oder Sprühverfahren auf. Wichtig ist die Einwirkzeit – und dass die behandelten Bereiche danach rückstandsfrei sind, bevor die Anlage wieder läuft. Bei Verdachtsfällen sichern wir das Ergebnis mit Abklatschproben ab, die im Labor ausgewertet werden. So haben Sie schwarz auf weiß, dass die Maßnahme gewirkt hat.

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Was Sie am Ende in der Hand haben

Nach jedem Einsatz erhalten Sie eine Dokumentation mit Fotos vom Zustand vorher und nachher, den durchgeführten Arbeiten und – falls beprobt wurde – den Laborergebnissen. Für Betreiber und Hausverwaltungen ist das der Nachweis, dass die Hygieneanforderungen der VDI 6022 erfüllt sind. Und für Sie selbst die Gewissheit, dass aus den Auslässen wirklich saubere Luft kommt.

Sie haben muffigen Geruch aus der Lüftung, einen auffälligen Inspektionsbericht oder einfach keine Ahnung, wann Ihre Anlage zuletzt gereinigt wurde? Rufen Sie uns an unter 089 / 55917143 oder schreiben Sie an info@gh-lueftungstechnik.de. Wir schauen uns die Anlage an und sagen Ihnen, ob eine Reinigung reicht oder eine Desinfektion nötig ist.

Häufige Fragen zur Reinigung und Desinfektion von RLT-Anlagen

Eine Reinigung reicht in der Regel aus, wenn sich vor allem Staub, Pollen oder andere trockene Ablagerungen in der Anlage befinden und kein Hinweis auf mikrobielles Wachstum besteht. Dabei werden Verschmutzungen mechanisch aus Gerät, Kanälen und Auslässen entfernt.

Eine Desinfektion kann erforderlich sein, wenn Schimmel, Bakterien oder andere mikrobiologische Belastungen festgestellt wurden. Typische Gründe sind sichtbarer Schimmelbefall, auffällige Ergebnisse einer Hygieneinspektion, Wasserschäden, verunreinigte Kondensatwannen oder längere Stillstandszeiten der Anlage.

Ja. Eine gründliche Reinigung sollte immer vor der Desinfektion erfolgen. Ablagerungen können verhindern, dass das Desinfektionsmittel die betroffenen Oberflächen vollständig erreicht. Erst nach Entfernung von Staub und Schmutz kann eine Desinfektion zuverlässig wirken.

Die VDI 6022 beschreibt Hygieneanforderungen für raumlufttechnische Anlagen und Geräte. Sie dient unter anderem als Grundlage für Hygieneinspektionen und die Bewertung des hygienischen Zustands einer RLT-Anlage. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, können Reinigungs-, Sanierungs- oder Desinfektionsmaßnahmen notwendig werden.